Nutzungsbedingungen Presseportal
Der Filmverleih der Splendid GmbH (nachfolgend kurz ,,Splendid" genannt) stellt auf dem Presseserver Informationen, Pressetexte, Plakate, Trailer und sonstige Materialien (nachfolgend insgesamt kurz ,,Pressematerialien" genannt) zu den Filmen der Splendid zur Verfügung.
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Nutzungsgegenstand
- Der Filmverleih der Splendid Film GmbH (nachfolgend kurz ,,Splendid Film" genannt) stellt im Internet unter der URL https://splendid-film.de/presse Informationen, Pressetexte, Plakate, Fotografien, Filmmusiken, Trailer und sonstige Materialien (nachfolgend insgesamt kurz ,,Pressematerialien" genannt) zu den Filmen der Splendid Film zur Verfügung (nachfolgend „Presseportal“).
- Das Angebot des Presseportals ist unverbindlich, unentgeltlich und erfolgt auf freiwilliger Basis. Splendid Film behält sich das Recht vor, das Angebot jederzeit mit Wirkung für die Zukunft einzustellen oder die Presseinformationen ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft, abzuändern, zu aktualisieren oder zu entfernen.
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Nutzungsberechtigung
- Zugriffsberechtigt sind nur solche Personen, die sich ordnungsgemäß und unter Angabe ihres Klarnamens angemeldet haben, denen Splendid Film einen Zugang eingerichtet hat und die ein Passwort zur Nutzung des Presseportals erhalten haben. Mit der Eingabe des Passwortes und Zugriff auf das Presseportal erklären Sie Ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
- Die Nutzung des Presseportals sowie der Pressematerialien erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen.
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Umfang der Nutzung
- Die Splendid Film ist Inhaberin aller urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Gewerblichen Schutzrechte (insbesondere Marken-, Titelschutz- und sonstige Kennzeichenrechte) an den Pressematerialien, soweit nicht anders ausgewiesen, für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und Österreich (nachfolgend „Schutzrechte“).
- Redaktionelle Berichterstattung
Für den Fall, dass Sie eine redaktionelle Berichterstattung über die Erst- oder Wiederaufführung einer Filmproduktion beabsichtigen, gestatten wir Ihnen die Verwendung des über die jeweilige Filmproduktion bereitgestellten Pressematerials im Sinne einer einfachen, unentgeltlichen und nicht-übertragbaren Lizenz.
Die Lizenz ist auf drei Jahre ab der ersten offiziellen Veröffentlichung der Filmproduktion in Deutschland (bzw. in Österreich) befristet. Bei Kinofilmproduktionen ist der Tag der Kinopremiere entscheidend. Bei Filmproduktionen, die ausschließlich als Bildtonträger vertrieben werden (DVD, BlueRay), ist der erste Verkaufstag (Verkaufstermin) maßgeblich.
Die Lizenz umfasst das Recht, das Pressematerial in allen Medien (u.a. Print, Hör- und Rundfunk, Internet) zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen und zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten. Die Gestattung erfolgt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und Österreichs. Sofern Sie das Pressematerial auch außerhalb des vorgenannten Gebiets verwenden oder bearbeiten möchten, ist unsere vorherige Zustimmung erforderlich. Hierzu wenden Sie sich bitte an (zum Kontaktformular)
- Kinobetreiber
Für den Fall, dass Sie die Bewerbung der von Ihnen geplanten Filmvorführung (nur Erst- oder Wiederaufführung) beabsichtigen, gestatten wir Ihnen die Verwendung des über die jeweilige Filmproduktion bereitgestellten Pressematerials im Sinne einer einfachen, unentgeltlichen und nicht-übertragbaren Lizenz.
Die Lizenz ist auf drei Jahre ab dem Tag der Kinopremiere in Deutschland (bzw. in Österreich) befristet.
Die Lizenz umfasst das Recht, das Pressematerial in allen Medien (u.a. Print, Hör- und Rundfunk, Internet) zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen und zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten. Die Gestattung erfolgt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und Österreichs. Sofern Sie das Pressematerial auch außerhalb des vorgenannten Gebiets verwenden oder bearbeiten möchten, ist unsere vorherige Zustimmung erforderlich. Hierzu wenden Sie sich bitte an (zum Kontaktformular)
- Jegliche Veränderung und Bearbeitung der Pressematerialien ist unzulässig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Splendid Film. Dies gilt auch für die Verwendung von Screenshots aus Trailern. Zulässig sind dagegen redaktionell oder technisch bedingte Anpassungen (z.B. Komprimierungsverfahren zur Datenminimierung). Copyright-Vermerke, Logos, Marken, Werktitel, (Unternehmens-) Kennzeichen und sonstige Bestandteil der Pressematerialien dürfen nicht entfernt werden.
- Die Weitergabe der Pressematerialien an Dritte ist ebenso unzulässig wie die Weitergabe der eingeräumten Lizenz. Bei Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an (zum Kontaktformular).
- Jede Verwendung, die geeignet ist, den Ruf, das Ansehen, den Namen, die Marken oder Unternehmenskennzeichen der Filmproduktion, des Filmproduzenten, der Mitwirkenden oder der Splendid Film zu beeinträchtigen ist unzulässig. In diesem Fall ist Splendid Film berechtigt, die Nutzungsüberlassung durch Kündigung zu beenden. Im Fall der Kündigung hat jede Nutzung der Pressematerialien unverzüglich zu unterbleiben. Bereits heruntergeladenen Dateien sind unverzüglich zu löschen.
- Splendid Film ist frei, jederzeit die Zugriffsberechtigung zu sperren und/oder die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu kündigen, insbesondere bei unzulässiger Nutzung der Pressematerialien, unbeschadet weiterer Rechte.
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Passwörter und Sicherheit
- Das von Splendid Film erteilte Passwort dient zur Legitimation beim Zugriff auf das Presseportal. Es wird ausschließlich zur persönlichen Nutzung durch den angemeldeten Nutzer erteilt. Als Nutzer sind Sie verpflichtet, das zugeteilte Passwort sicher aufzubewahren und vor einer Kenntnisnahme durch unberechtigte Dritte durch zumutbare Vorkehrungen zu schützen. Eine Weitergabe des Passwortes oder die Überlassung des Zugangs im eingewählten Zustand an Dritte, gleich ob an Familienanagehörige, Mitarbeiter oder Arbeitskollegen, ist nicht gestattet.
- Splendid Film ist berechtigt, das Passwort zu überprüfen und eine Änderung des Passwortes vorzunehmen. Sofern Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangen, ist Splendid Film unverzüglich per E-Mail an presse@splendid-film.com zu informieren.
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Datenschutz
- Bei der Anmeldung und Nutzung unseres Presseportals erheben wir in begrenztem Umfang personenbezogene Daten. Einzelheiten erfahren Sie hier.
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Gewährleistung
- Splendid Film übernimmt keine Gewähr hinsichtlich der Verfügbarkeit und technischen Erreichbarkeit des Presseportals.
- Splendid Film übernimmt ebenso wenig die Gewähr für die Eignung, Qualität, Verfügbarkeit, Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Presseinformationen.
- Sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aus dieser Vereinbarung verjähren nach Ablauf von zwölf Monaten.
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Haftung
- Splendid Film haftet für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Nutzers, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien und die Verwendung einer aktuellen Version eines Virenscanners vermeidbar gewesen wäre.
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Soweit eine Haftung der Splendid Film ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Vertreter, Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen der Splendid Film.
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Schlussbestimmungen
- Sind oder werden einzelne Bestimmungen unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sofern Sie Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen dieses Nutzungsvertrages zwischen Ihnen und Splendid Film entstehen, Köln als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
- Online-Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem Link finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ - Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Splendid Film GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
Stand: April 2016